Betreuungsanspruch

BETREUUNGSANSPRUCH

Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf adäquate staatliche Betreuung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchten, genießen Sie das elterliche Wahlrecht. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind in einer Kita oder bei Tageseltern betreut werden soll.


Wir bieten Ihnen dabei u.a. folgende Leistungen an:


  • Durchsetzung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in der Kita, bei Tageseltern und im Kindergarten
  • Kommunikation mit dem Jugendamt
  • Durchführung des Widerspruchs- und Klageverfahrens
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z.B. Ihres Gehaltsausfallschaden mangels adäquaten Betreuungs-platzangebots)

Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf adäquate staatliche Betreuung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchten, genießen Sie das elterliche Wahlrecht. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind in einer Kita oder bei Tageseltern betreut werden soll.


Wir bieten Ihnen u. a. folgende Leistungen an:


  • Durchsetzung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in der Kita, bei Tageseltern und im Kindergarten
  • Kommunikation mit dem Jugendamt
  • Durchführung des Widerspruchs- und ggf. Klageverfahrens
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z.B. Ihres Gehaltsausfallschaden mangels adäquaten Betreuungsplatzangebots)


Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf adäquate staatliche Betreuung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchten, genießen Sie das elterliche Wahlrecht. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind in einer Kita oder bei Tageseltern betreut werden soll.


Wir bieten Ihnen dabei u.a. folgende Leistungen an:


  • Durchsetzung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in der Kita, bei Tageseltern und im Kindergarten
  • Kommunikation mit dem Jugendamt
  • Durchführung des Widerspruchs- und Klageverfahrens
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z.B. Ihres Gehaltsausfallschaden mangels adäquaten Betreuungs-platzangebots)

Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf adäquate staatliche Betreuung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchten, genießen Sie das elterliche Wahlrecht. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind in einer Kita oder bei Tageseltern betreut werden soll.


Wir bieten Ihnen dabei u.a. folgende Leistungen an:


  • Durchsetzung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in der Kita, bei Tageseltern und im Kindergarten
  • Kommunikation mit dem Jugendamt
  • Durchführung des Widerspruchs- und Klageverfahrens
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z.B. Ihres Gehaltsausfallschaden mangels adäquaten Betreuungs-platzangebots)
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