BETREUUNGSANSPRUCH
Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf adäquate staatliche Betreuung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchten, genießen Sie das elterliche Wahlrecht. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind in einer Kita oder bei Tageseltern betreut werden soll.
Wir bieten Ihnen dabei u.a. folgende Leistungen an:
Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf adäquate staatliche Betreuung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchten, genießen Sie das elterliche Wahlrecht. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind in einer Kita oder bei Tageseltern betreut werden soll.
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Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf adäquate staatliche Betreuung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchten, genießen Sie das elterliche Wahlrecht. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind in einer Kita oder bei Tageseltern betreut werden soll.
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Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf adäquate staatliche Betreuung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchten, genießen Sie das elterliche Wahlrecht. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind in einer Kita oder bei Tageseltern betreut werden soll.
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