„Für unser Team stehen die Rechte und Bedürfnisse Ihrer Kinder an erster Stelle.“
Die rechtliche Brisanz zahlreicher Themen rund um Ihre Kinder wird viel zu häufig verkannt. Es beginnt mit der Notwendigkeit einer Sorgerechtsverfügung im Falle Ihres Ablebens und führt sich fort über Sorgerechtsstreits, die Problematik der Betreuungsplatzsuche und das Schulrecht. Wir arbeiten sehr erfolgreich interdisziplinär mit unserem einzigartigen Team aus Erziehungswissenschaftlern, Pädagogen, Kinderpsychotherapeuten und Lehrern zusammen, um täglich das Beste für Sie und Ihr Kind zu erreichen.
Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf adäquate staatliche Betreuung. Wenn Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchten, genießen Sie das elterliche Wahlrecht. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind in einer Kita oder bei Tageseltern betreut werden soll.
Wir bieten Ihnen dabei u.a. folgende Leistungen an:
Nicht immer gelingt die kindliche Betreuung reibungslos.
Wir bieten Ihnen deshalb u. a. folgende Leistungen an:
Die Schulzeit ist nicht selten geprägt von juristischem Konfliktpotenzial. Dieses kann bereits mit der Zuweisung zur unliebsamen Grundschule einsetzen und führt sich fort im Wechsel auf die nicht gewünschte weiterführende Schule. Auch schulische, insbesondere erzieherische Maßnahmen können rechtswidrig sein.
Wir bieten Ihnen deshalb u.a. folgende Leistungen an:
Auch wenn an das schlimmste Szenario niemand denken möchte: Alle Eltern sollten für den Fall ihres gemeinsamen Ablebens die Zukunft ihrer Kinder absichern. Der automatische Verbleib bei Verwandten oder gar kirchlichen Paten tritt - entgegen dem weit verbreiteten Irrtum - nur ausnahmsweise ein. In der Regel werden Ihre Kinder in Obhut genommen, bis ein Gericht über den im Voraus ungeklärten Verbleib entschieden hat. Das möchte wahrlich niemand. Und es lässt sich verhindern!
Wir bieten Ihnen deshalb u. a. folgende Leistungen an:
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
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