Sorgerechtsverfügung

SORGERECHTSVERFÜGUNG

Auch wenn an das schlimmste Szenario niemand denken möchte: Alle Eltern sollten für den Fall ihres gemeinsamen Ablebens die Zukunft ihrer Kinder absichern. Der automatische Verbleib bei Verwandten oder gar kirchlichen Paten tritt - entgegen dem weit verbreiteten Irrtum - nur ausnahmsweise ein. In der Regel werden Ihre Kinder in Obhut genommen, bis ein Gericht über den im Voraus ungeklärten Verbleib entschieden hat. Das möchte wahrlich niemand. Und es lässt sich verhindern!


Wir bieten Ihnen deshalb u.a. folgende Leistungen an:


  • Analyse Ihrer sozialen Situation
  • Gemeinsame Erstellung einer Sorgerechtsverfügung Seite an Seite mit Ihnen und den zu Bevollmächtigenden
  • Verwahrung Ihrer Sorgerechtsverfügung


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