Schulrecht

SCHULRECHT

Die Schulzeit ist nicht selten geprägt von juristischem Konfliktpotenzial. Dieses kann bereits mit der Zuweisung zur unliebsamen Grundschule einsetzen und führt sich fort im Wechsel auf die nicht gewünschte weiterführende Schule. Auch schulische, insbesondere erzieherische Maßnahmen können rechtswidrig sein.


Wir bieten Ihnen deshalb u. a. folgende Leistungen an:


  • Durchsetzung eines Anspruchs auf Wechsel der vorgesehenen Grund- oder weiterführenden Schule im Widerspruchs- und Klageverfahren
  • Vertretung bei Konflikten über die Nichtversetzung
  • Vorgehen gegen oder Verteidigen von erzieherischen Maßnahmen
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