Kostentransparenz ist unser oberstes Gebot!
Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Wir klären Sie noch vor unserer Leistungserbringung über alle ggf. anfallenden Kosten Ihrer Rechtsangelegenheit auf und fertigen Ihnen auf Wunsch eine Kostenanalyse für alle möglicherweise zu durchlaufenden, verschiedenen Verfahrensstadien an.
Kontaktaufnahme
und
Erstberatung
Kontaktaufnahme und Erstberatung
Kontaktaufnahme und Erstberatung
Sie können zu uns sowohl telefonisch als auch via E-Mail oder WhatsApp ersten Kontakt aufnehmen. Hierfür fallen selbstverständlich keine Kosten an. Wir melden uns im Anschluss an Ihre Kontaktaufnahme bei Ihnen und schlagen Ihnen ein weiteres Vorgehen vor, beispielsweise ein Erstberatungsgespräch. Dieses wird Ihnen nach vorheriger Absprache und abhängig von seiner Dauer mit maximal 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (19 %) in Rechnung gestellt. Sollte sich an das Erstgespräch unsere Mandatierung anschließen, rechnen wir Ihnen diese Erstberatungsgebühr im Rahmen unserer Kostennote später an. Als vollständig digitalisierte Kanzlei können bei uns Beratungsgespräche klassisch persönlich, aber auch telefonisch oder via Microsoft Teams, Skype oder WhatsApp-Video-Call abgehalten werden. Aus Datenschutzgründen können bei besonders sensiblen Inhalten ausnahmsweise Skype und WhatsApp ausgeschlossen sein. Gemeinsam mit Ihnen finden wir das für Sie passende Beratungsmedium.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle gegen Sie laufender strafrechtlicher Ermittlungen bitte ausschließlich bei uns anrufen und dabei nur den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurf schildern, hierzu aber keine näheren Angaben machen. In Fällen strafrechtlicher Ermittlungen besprechen wir alle Angelegenheiten ausschließlich persönlich mit Ihnen.
Kosten bei Mandatierung
Grundsätzlich können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zwischen mehreren Kostenmodellen wählen. So kann einerseits nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Dieses enthält Gebührenfestsetzungen, welche auf dem sog. Streitwert beruhen. Wenn Sie beispielsweise über einen Fahrzeugschaden in Höhe von 10.000 € nach einem Verkehrsunfall streiten, so beträgt der Streitwert 10.000 €. Hier können Sie die Kosten einmal selbst kalkulieren: https://www.rvg-rechner.de/.
Andererseits können anstelle der Gebührenfestsetzungen des RVG auch Honorarvereinbarungen getroffen werden. Diese lassen sich entweder nach Zeit bemessen (Vereinbarung eines Stundensatzes) oder können eine Honorarpauschale vorsehen.
Gemeinsam finden wir mit Ihnen (selbstverständlich im Voraus) eine für beide Seiten faire Lösung. Bei Bedarf bieten wir Ihnen nach vorheriger Absprache gerne auch eine Ratenzahlungsvereinbarung an.
Sie möchten uns mandatieren? Hier können Sie schon vorab unsere Vollmacht herunterladen und uns diese ausgefüllt zusenden oder zu Ihrem Termin mitbringen.
Vollmacht
Datenschutzhinweise
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutz-versicherung verfügen, so können Sie an diese entweder selbst eine Deckungsanfrage für Ihren Fall stellen oder uns diese Aufgabe gegen eine Zahlung einer Pauschale i.H.v. 50,00 € zzgl. Umsatzsteuer (19%) übertragen. Erhalten Sie sodann eine Deckungszusage, bezieht sich diese der Höhe nach auf die Kostenberechnungsgrundlage des RVG. Sollten Sie eine Honorarvereinbarung getroffen haben, welche die vorgesehene Gebühr des RVG übersteigt, müssten Sie demnach eine Zuzahlung leisten. Hierüber würden wir Sie selbstverständlich im Voraus nochmals ausführlich aufklären.
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
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