WERKRECHT
Im Zentrum des Werkrechts steht regelmäßig das Gewährleistungsrecht. Kennen Sie eigentlich den wesentlichen Unterschied zwischen einem Werk- und einem Dienstvertrag? Während der Werkvertrag einen konkreten Erfolg verspricht, verpflichtet der Dienstvertrag lediglich zur Leistungserbringung. Soll der Dachdecker demnach ihr Dach neu eindecken, so wird Ihnen wohl kaum dessen Herumlaufen auf dem Dach und irgendwie geartetes Decken genügen. Vielmehr soll das Dach im Ergebnis fachmännisch und wetterfest gedeckt sein. Ihr Psychologe indes schuldet Ihnen keinen Erfolg. Stattdessen genügt er seinen Pflichten, wenn er Ihnen zuhört und Sie gewissenhaft nach den Regeln ärztlicher Kunst berät.
Ob Nacherfüllung, Minderung, Selbstvornahme, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag: Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und setzen Ihre Ansprüche durch.
Häufig lohnt es sich aber auch, uns bereits im Voraus - also noch vor Vertragsschluss - zu kontaktieren. Dies gilt insbesondere für hochpreisige Werkbestellungen. Denn auch hier gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Sprechen Sie uns einfach an.
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
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